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Organisation & Ablauf...

...häufige Fragen

Was Patienten und Angehörige interessiert

Folgende Fragen werden von Patienten am Termintelefon immer wieder gestellt:


 

Ich bin gesetzlich versichert. Kann ich trotzdem stationär behandelt werden? Was muß ich dann zuzahlen?
Die Augenklinik Bellevue hat einen Versorgungsauftrag des Landes Schleswig-Holstein. Aufgrund dieses Auftrags schließt die Klinik mit allen gesetzlichen Krankenkassen Vereinbarungen über die Finanzierung der Leistungen. Das bedeutet, dass die Patienten bei stationärer Aufnahme keine Zuzahlungen außerhalb des gesetzlichen Eigenanteils von zur Zeit € 10,00 je Tag leisten müssen.

 

Brauche ich eine Überweisung oder Einweisung von meinem Arzt?
Eine Überweisung oder Einweisung Ihres behandelnden Arztes ist notwendig.

 

Muß ich bestimmte Medikamente absetzen?
Dies bedarf einer individuellen Klärung. Je nach Erkrankung und Operationsart muss dies mit dem Augenarzt und Hausarzt geklärt werden.

 

Kann mein/e Mann/Frau mit übernachten?
Grundsätzlich ist die Übernachtung eines Ehepartners nicht vorgesehen. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen, die durch den einweisenden Arzt dokumentiert werden müssen, sind Ausnahmen möglich.

 

Sind Toiletten im Zimmer?
Unsere Zimmer sind unterschiedlich ausgestattet. Nicht alle Zimmer verfügen über Toiletten. Allerdings sind Toiletten auf den Fluren in unmittelbarer Nähe der Zimmer erreichbar.

 

Gibt es bei Ihnen Rollstühle?
Wir verfügen für den Notfall über einige Rollstühle.

 

Was für eine Narkose bekomme ich?
Die Narkose wird bei uns von Fachärzten für Anästhesie vorgenommen. Die Art der Narkose ist abhängig von der geplanten Operation. In der Regel reicht eine örtlich begrenzte Narkose aus. Das Narkoseverfahren ist extrem schonend. Schon kurz nach der Operation spüren Sie nichts mehr.

 

Wann können mich meine Angehörigen nach der OP abholen?
Bei einer stationären Aufnahme können Sie am nächsten Tag etwa ab 9:00 abgeholt werden. Bei teilstationärer Aufnahme wenige Stunden nach der Operation. Wir helfen Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit Ihren Angehörigen gerne.

 

Ab wann kann ich wieder Auto fahren?
Am Operationstag sollten Sie grundsätzlich für eine Fahrgelegenheit sorgen, da ihnen nach der Operation das Fahren eines Kraftfahrzeugs nicht gestattet ist. Wann Ihnen das Auto fahren wieder möglich sein wird, ist von der Operationsart abhängig und entscheidet der Arzt. Bei etlichen Eingriffen muss noch ein Sehtest erfolgen, der von ihrem Augenarzt im Rahmen der postoperativen Kontrolluntersuchungen durchgeführt wird.

 

Von wem bekomme ich eine Krankmeldung und für wie lange?
Wenn eine Krankenmeldung notwendig ist, wird diese von uns ausgestellt und Ihnen bei der Entlassung ausgehändigt. Eine eventuelle Verlängerung der Krankenmeldung wird dann von Ihrem Augenarzt ausgestellt.